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Gemeinnütziger Wohnungsbau

Was weg ist, ist weg. Diese Weisheit spricht gegen den sprichwörtlichen Verkauf von Tafelsilber, in dessen Ergebnis zwar kurz das Barvermögen steigt, der hergegebene Besitz der Bürgerschaft und Bevölkerung und sein dauerhafter Nutzen aber unwiederbringlich verloren ist. In besonderem Maße gilt dies für das Eigentum an Grund und Boden. Einmal verkauft, ist das, was vormals allen gehörte, dem Einfluss der Städte und Kommunen und ihrer Bewohner entzogen. Ob in der Stadt später günstige oder große Wohnungen benötigt werden, ob Miet- oder Eigentumsobjekte darauf entstehen – auf all dies kann die Kommune nur noch minimalen Einfluss nehmen, wenn sie selbst nicht Eigentümer ihrer Flächen ist. Vielfach muss sie zusehen, wie Wohnungen entstehen, die zu teuer sind, um die Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung zu decken.

Dennoch verkaufte der Freistaat Bayern erst kürzlich eine staatliche Fläche in München an Apple. Eine Vergabe in Erbpacht wäre nachhaltiger gewesen, der Staat hätte weiterhin Einfluss auf die Nutzung dieser Fläche ausüben können. Also fragt der DMB:

Wie stehen Sie zum Flächenmanagement des Freistaats und zur Abgabe von Baugrund in Erbpacht?

Die Antworten der Parteien...

Bauland ist ein knappes und nicht beliebig vermehrbares Gut. Essenziell ist für uns dabei eine schonende Nutzung der Flächen, denn diese sind endlich. Grundsätzlich reduzieren wir durch besseres Flächenmanagement den Flächenverbrauch in Bayern. Es muss das Prinzip gelten: Die Nutzung von erschlossenen Flächen muss Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen haben. Staatliche Grundstücke möchten wir im Allgemeinen jedoch in der Tat im Erbbaurecht verbilligt an staatliche Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen abgeben, um noch mehr Wohnbebauung zu ermöglichen.

Eigentum verpflichtet! Dieser Grundsatz gilt für Grund und Boden umso mehr, da er nicht vermehrbar ist. Die Bayerische Verfassung ist hier unsere Richtschnur. Denn Steigerungen des Bodenwertes sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.

Wohnbau soll gutes Leben für alle ermöglichen, nicht Profitmaximierung Einzelner. Der Freistaat als Eigentümer muss seine Liegenschaftspolitik deshalb endlich am Gemeinwohl ausrichten. Landeseigene Grundstücke sollen nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Im Fall von sozialem Wohnungsbau obendrein zu einem vergünstigten Erbbauzins.

Solange es nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum gibt, sollten staatliche Flächen ausschließlich für Wohnungsbau genutzt werden.

Sinnvoll ist die Vereinbarung eines Erbbaurechts eigentlich nur bei Wohnraum. Besonders Sinn macht eine Abgabe von Baugrund als Erbbaurecht, um Menschen mit geringen Einkommen zu ermöglichen, sich ein eigenes Haus leisten zu können. Bei gewerblicher Nutzung sind wir skeptisch.

-keine Antwort-

Die Bayerische Haushaltsordnung regelt, wie mit Grundstücken des Freistaats umzugehen ist. So sind zu veräußernde Grundstücke grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Die Abgabe in Erbpacht ist zudem zu forcieren.

Beim Flächenmanagement des Freistaates sehen wir einen nicht unerheblichen Nachholbedarf. Der Freistaat hat die Verantwortung, in Bayern für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Dies geschieht über eine gesteuerte infrastrukturelle Entwicklung der Gebiete sowie eine Steuerung der Ansiedlung von Unternehmen und Behörden. Die bisherigen Ansätze in diesem Bereich scheinen ein Anfang zu sein, aber bedürfen dringend der Fortentwicklung und Abstimmung aufeinander.