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Pressemitteilungen

Aktuelle Themen im Mieterbund Nürnberg und im Deutschen Mieterbund

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Was weißt Du über das Mieten und Wohnen in Nürnberg?

  • Ja, mit einer Frist von 3 Monaten.
  • Nein, das kann er nicht.

 

Vermieter können einen Mietvertrag nicht "einfach so beenden". Schon garnicht, weil Mieter beispielsweise Mieterhöhungen nicht akzeptieren. Mieter sind vor Kündigungen vergleichweise gut geschützt. Nur wenige gesetzlich genannte Gründe können zu einer Vermieterkündigung führen. Zahlungsverzug zum Beispiel, dauerhafte Zuspätzahlung oder - meist nur nach Abmahnung - auch Verletzungen des Vertrages oder der Hausordnung. Vertragstreue Mieter können sich entspannt zurücklehnen. Ihr Mietverhältnis kann auch nicht gekündigt werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen: Mängel rügen oder überhöhte Mieterhöhungen zurückweisen.

Ein Risiko bleibt: Mieter von Wohnungen im Eigentum von Privatpersonen müssen damit rechnen, dass der Vermieter die Wohnung für sich oder Angehörige nutzen möchte. "Eigenbedarf" ist praktisch das einzige - und kaum auszuschließende - Kündigungsrisiko.

Vorsicht übrigens im Zweifamilienhaus: Für den Fall, dass der Vermieter mit unter demselben - kleinen - Dach lebt, lässt das Gesetz tatsächlich eine grundlose Vermieterkündigung zu. Praktisch die einzige - und unbekannte - Ausnahme.

  • 10 %
  • 30 %
  • 60 %

Tatsächlich hätten fast zwei Drittel der Nürnbergerinnen und Nürnberger Anspruch auf eine geförderte Wohnung. In ganz Bayern liegt der Anteil derjenigen deren Einkommen unterhalb der Höchstgrenzen liegen, bei 60 Prozent, in Städten wie Nürnberg noch höher. Für eine Familie mit einem Kind beträgt beispielsweise die gesetzliche Einkommenshöchstgrenze 45.500 Euro. Letzteres entspricht einem höchstmöglichen Jahresbruttoeinkommen von mehr als 65.000 Euro.

Nur: was nützt es, dem Einkommen nach berechtigt zu sein - wenn es schlichtweg nicht in ausreichender Zahl geförderte Wohnungen gibt. Während zwar laufend "Sozialwohnungen" gebaut werden, verlieren wir auch welche: und zwar, wenn die Förderdarlehen zurückgezahlt sind und die Wohnungen nach 25 oder 40 Jahren "aus der Sozialbindung fallen". 

Die Forderung des DMB daher: Wohnungsbau muss sein. Aber nicht irgendwelcher. Es müssen die Wohnungen zuerst gebaut werden, die der Gesellschaft am meisten fehlen: günstige Wohnungen und geförderte - bezahlbar auch für Otto und Anna Normalverdiener.

  • 78.000
  • 48.000
  • 18.000

Traurig aber wahr: wir haben in Nürnberg gerade noch ein rundes Viertel der vormaligen Anzahl. 

Hintergrund ist ein fataler Wandel im selbst erklärten Ziel: Vormals sah es der Staat als eine Aufgabe der Daseinsfürsorge an, "breite Schichten der Bevölkerung" mit Wohnraum zu versorgen. 4,3 Millionen geförderte Wohnungen entstanden bis 1989 aufgrund der damaligen Fördergesetze. Dem Wandel hin zu "weniger Staat" entsprechend, änderten sich die Förderprämissen: die Förderung richtete sich seit dem Jahrtausendwechsel sich nicht mehr an breite Schichten, sondern an „Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind“.

Den Rest regelt der Markt. So die Annahme, die über Jahrzehnte nicht mehr hinterfragt wurde.

Die Folge: Ein Wegbrechen geförderten und bezahlbaren Wohnraums. Und Mietsteigerungen von 42 Prozent in 10 Jahren. (Daten: Mietspiegelwerte 2012 - 2022 - Quelle: Stadt Nürnberg).

Der DMB fordert: Bezahlbare Wohnungen müssen Vorrang haben. Die in Nürnberg vorgeschriebene Bauquote für Sozialwohnungen muss mindestens eingehalten werden.

 

  • 575 Euro natürlich - die Summe von beidem
  • zumindest 200 Euro weniger
  • Wieso?

Routine heißt, Dinge zu bemerken, die man ohne Fachwissen schlicht übersieht.

Wir haben unseren Mitgliedern - Mietern einer großen Wohnanlage - empfohlen, bestenfalls 200 Euro weniger zu zahlen, weil wir die Abrechnung nach 2 Sekunden für falsch hielten.

Wieso wir das glaubten? Jeder Kubikmeter Frischwasser, den man bei der N-Ergie kauft, wird als ein Kubikmeter Abwasser von der Stadt entsorgt. In Nürnberg kostet ein Kubikmeter Frischwasser etwa 2 Euro. Die Entsorgung eines Kubikmeters Abwasser - zufälligerweise - ebenfalls. Da Mengen und Kosten praktisch identisch sind (von Verzerrungen durch Zählermiete und Abrechnungszeiträume abngesehen), müssten auch die Kosten für Wasser (164 Euro) und Abwasser (411 Euro) sehr ähnlich sein. 

Waren sie aber nicht. 

Wir haben nachgefragt. Die Antwort des Vermietungskonzerns: Die Wasserinstallation des Objekts begünstige Legionellenbildung. Um dies zu verhindern nutze man eine technische Anlage. Deren laufende Kosten liegen bei 20.000 Euro. Jedes Jahr.

20.000 Euro, damit das Objekt nicht die Gesundheit der Bewohner gefährdet? Von Mietern?

Für den DMB sind das vermieterkosten für Mängelbeseitigung. Nach jahrelangem Streit musste der Wohnungskonzern mit 26.000 Wohnungen sich dem DMB Nürnberg beugen: den Mietern wurden die zu in Rechnung gestellten Kosten gutgeschrieben: Für drei Jahre. Zwischen 350 und 550 Euro. Für alle von uns vertretenen Mieter.

 

Ausgedacht? Nein - unten Auszüge aus den Abrechungen und das Zugeständnis der Erstattungen.

  • 570 Euro (25 Euro mehr)
  • 560 Euro (15 Euro mehr)
  • 545 Euro (keine Mieterhöhung)

Naja, wir hätten wohl nicht gefragt, wenn es nicht "keine Mieterhöhung" gewesen wäre. Wir nehmen es mal vorweg: die Ausgangsmiete war schon so hoch, dass eine Erhöhung nicht mehr drin war. 25 Euro gespart - monatlich. Also 300 Euro im Jahr. Mit einem Anruf und einem Brief des DMB.

Aber wie kommen wir drauf?

Haach ja... die Großkonzerne. Mal wieder. Seit Jahren wehren wir Mieterhöhungen ab, die wir für überzogen halten. Löwenanteil dieser Mietrechtler-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme stellt auch hier - tadaa -die dawonia! Jedem Vermieter steht eine Mieterhöhung erst einmal durch Gesetz zu. Auch jedem Konzern. Das ist so. Keine Frage. Er darf also die "ortsübliche Vergleichsmiete" bekommen. Also das, was sich aus dem Mietspiegel ergibt. Der zeigt nun korrekterweise, dass sich die Mieten für vergleichbar ausgestattete Wohnungen in jeder Stadt innerhalb Spanne bewegen. Um einen Mittelwert herum. Dieser Mittelwert ist nach Bundesgerichtshof das, was jedem Vermieter zusteht. Seit Jahr und Tag sehen wir allerdings Dawonia-Mieterhöhungen, die als prozentualer"Zuschlag auf den Mittelwert" über diesem Wert liegen. Früher oft +10 Prozent oder +5 Prozent, seit Jahren - ein wenig geschickter - zwischen +2 und +8 Prozent. Den Mittelwert zu überschreiten geht nach BGH durchaus - aber nur, wenn Besonderheiten das Objekt tatsächlich vom Durchschnittshaus unterscheiden. Aber das ganz normale Mietobjekt aus den 1960ern? Wegen einem Fahrradkeller oder der Nähe zu einer Sportanlage?

Klar gibt es auch die Fälle, in denen wir sagen: hier muss man zustimmen. Aber auch die, in denen nur ein Teil hingenommen werden muss. Im Fall der Quiz-Frage hatte der Mieter bereits eine aktuelle Miete in Höhe des Ortsüblichen. Nur die aus DMB-Sicht unberechtigten +6% Zuschlag sollten den Preis noch höher treiben. Zu theoretisch? dann hier ganz konkret die Schilderung einer Mieterin. Und: nein, wir haben die Rezension nicht bezahlt. 

Ganz nebenbei - dass es überhaupt so etwas gibt wie Regelungen, die Mieten und die Erhöhungsmöglichkeiten begrenzen? Woher kommen die wohl? Weil der DMB genau solche Vorschläge so lange in der Politik einbringt, bis sie irgendwann Gesetz werden.

hmmm - besser doch Mitglied werden?

Wir finden: Ja, auf jeden Fall!

Für Ratsuchende, Überzeugungstäter und schlicht alle Mieter:innen, die meinen, mit dem Rat von Fachleuten würden sie sorgenfreier leben können,

geht's hier zur Mitgliedschaft.

Ach ja: 65 Euro im Jahr, für Prozesskostenversicherung 28 Euro mehr, Aufnahmegebühr 21 Euro etc - aber das steht auch alles nochmal genau im online Antrag.