Warum DMB?
Bei der Gründung des DMB Nürnberg u. Umgebung e.V. - damals am 13. April 1896 unter dem Namen Mieterverein Nürnberg - stand die Einsicht Pate, dass Mieter nur gemeinsam erfolgreich für ihre Rechte eintreten und bessere Wohnverhältnisse erreichen können. Das gilt heute wie vor über hundert Jahren, auch wenn die Mieterbewegung seitdem viel erreicht hat. Die Verankerung des gesetzlichen Mieterschutzes im Bürgerlichen Gesetzbuch ist der größte Erfolg des DMB.
Ihn zu bewahren und weiter auszubauen, wird auch künftig eine vordringliche Aufgabe des DMB sein. Die Verwirklichung des Grundrechts auf Wohnung, sicheres und bezahlbares Wohnen für alle, bleiben das wichtigste politische Ziel des DMB und seiner Mietervereine.
Ein ausreichender Mieterschutz wird längst nicht von allen als Bestandteil unserer sozialen Rechtsordnung akzeptiert. Dabei ist Wohnen mehr als ein Wirtschaftsgut für Kapitalanleger. Auch künftig braucht daher der Mieterverein Nürnberg die Unterstützung seiner Mitglieder.
Seit 2012 zeigt der Deutsche Mieterbund Nürnberg seine Zugehörigkeit zum DMB - der stärksten deutschen Interessenorganisation der Mieter - auch durch seinen Namen "DMB Nürnberg".
Der DMB Nürnberg und Umgebung e.V. ist der zweitgrößte Mieterverein in Bayern und einer der großen in Deutschland. Er nimmt Einfluss auf Wohnungspolitik, Stadtentwicklung und Gestaltung des Wohnumfeldes. Als Kenner des örtlichen Wohnungsmarktes bezieht er kritisch Stellung, gibt Anregungen und zeigt Probleme auf. Seine Mitglieder erhalten konkrete Beratung bei rechtlichen Problemen aus dem Wohnraummietverhältnis durch erfahrene Juristen, die ihre Interessen außergerichtlich vertreten. In seiner Vereinszeitung bietet der Mieterverein Informationen zu Mietrecht, Wohnungs- und Gesellschaftspolitik; mit Broschüren, Sonderheften und Merkblättern werden diese ergänzt.
- Ohne die 350 Mietervereine im DMB wäre eine soziale Mietrechtsreform ausgeblieben.
- Ohne den DMB könnten Mieter heute keine kurzen Kündigungsfristen beanspruchen.
- Ohne den DMB Nürnberg gäbe es keinen Mietenspiegel, der Mieterhöhungen Grenzen setzt.
- Ihre Interessen auf politischer Ebene einbringen.
- Sie durch unsere Zeitschrift und die Zusammenarbeit mit der Presse über aktuelle Problematiken des Mietrechts und der Stadtentwicklung informieren.
- Sie bei verschiedensten rechtlichen Problemen unterstützen, sei es bei der Kontrolle von Nebenkosten, sei es zu Fragen der Beendigung eines Mietverhältnisses, zu Mängeln und vielem mehr.
- Mietrechtsschutz gewähren, falls Sie sich für eine Mitgliedschaft mit Rechtsschutzversicherung entschieden haben.
- Ihnen unkompliziert und schnell Auskünfte zu kurzen Frage am Telefon erteilen.
- Sie in der außergerichtlichen schriftlichen Auseinandersetzung gegen Ihren Vermieter vertreten.
- Im Falle von Streitigkeiten unter Mitgliedern vermitteln.
...und was nicht
- Sie in anderen als Wohnraummietverträgen, anderen Rechtsgebieten als dem Mietrecht oder gegen einmalige Gebühr beraten.
- Mieter gegen Mieter vertreten. Bei Problemen zwischen Mitgliedern können wir nur vermitteln.
- für Sie vor Gericht oder in Schlichtungsverfahren gehen; auch wenn Sie bereits anwaltlich vertreten werden, können wir Sie nicht mehr beraten.
- Ihnen eine Wohnung beschaffen oder Ihre Miete zahlen.
- Ihnen garantieren, dass Sie immer Recht bekommen - selbst wenn Sie es haben. Trotzdem lassen wir nichts unversucht, Ihnen dazu zu verhelfen.
Die einmalige Eintrittsgebühr beträgt 25,00 Euro.
Der Beitrag für jedes angefangene Kalenderjahr einer Mitgliedschaft beträgt
- ohne eingeschlossenen Mietrechtsschutz 69,00 Euro
- mit DMB-Mietrechtsschutzversicherung 97,00 Euro.
Bis zum Ende des zweiten vollen Kalenderjahres einer Mitgliedschaft berechnen wir für Neumitglieder pro juristisches Schreiben eine Gebühr von 7,50 Euro. Damit sind sämtliche Kosten – auch die der Zustellung per einfachem Brief – bezahlt.
Bitte denken Sie selbst an die rechtzeitige Zahlung, da wir keine Zahlungsaufforderungen versenden.
Wenn Sie mit Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung leben, sollte Hauptmitglied werden, wer den Vertrag auch als Mieter abgeschlossen hat.
Haben mehrere Personen den Vertrag unterzeichnet, ist nur Hauptmitgliedschaft nötig, der Partner/ die Partnerin kann eine kostenfreie Zweitmitgliedschaft begründen.
Die Mitgliedschaft kann jeweils nur zum Jahresende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des auf das Eintrittsjahr folgenden Kalenderjahres (Beispiel: Eintritt 1.4.2017, frühestes Ende der Mitgliedschaft 31.12.2018 - bis dahin sind zwei volle Jahresbeiträge fällig.) In diesem Fall muss die schriftliche Kündigung mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift bis spätestens 30. September bei uns eingehen. Eine etwaige Zweitmitgliedschaft erlischt mit dem Ende der Hauptmitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur für Ihr Wohnraummietverhältnis.
- Selbstbeteiligung: 150,00 Euro
- Deckungssumme: 20.000 Euro
- Wartefrist 3 Monate
- WICHTIG: vor der Inanspruchnahme des Gerichts muss dem DMB Nürnberg u.U. e.V. in der Sache die Gelegenheit einer außergerichtlichen Lösung gegeben worden sein!
Weitere Informationen finden Sie auf dem pdf-Aufnahmeantrag und in den Informationen zum Mietrechtsschutz.