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Für den Fall der Fälle - DMB Rechtsschutz

Sicherheit für Ihr Zuhause und darüber hinaus – Ihr Vorteil als Mitglied im Mieterverein

Als Mitglied im Mieterverein haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um rechtliche Fragen rund ums Wohnen geht. Eine gute Entscheidung, denn Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern sind keine Seltenheit.

Ihr Schutz im Mietrecht

Unsere Mitglieder sind im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die DMB Rechtsschutz abgesichert. Die DMB-Gruppenversicherung bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für gerichtliche Streitigkeiten im Mietrecht. Wichtig: Der Schadenfall muss über den DMB Nürnberg gemeldet werden. Wir prüfen den Fall und bestätigen der DMB Rechtsschutz, dass eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat.

Voraussetzung für den Mietrechtsschutz

Voraussetzung ist dabei zwingend, dass eine vorherige außergerichtliche Beratung durch den DMB Nürnberg stattfand und der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung erfolgte. Die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst:

  • Versichertes Risiko: Mietrechtsschutz
  • Jahreskosten: 25,00 € (seit 1.1.2025 im Jahresbeitrag enthalten)
  • Deckungssumme: 20.000,00 €
  • Selbstbeteiligung: 150,00 €
Ihr exklusiver Vorteil

Als Mitglied im Mieterverein profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen. So sparen Sie im Streitfall nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch viel Geld. Nutzen Sie dieses exklusive Angebot und informieren Sie sich jetzt unter: www.dmb-rechtsschutz.de/mitglieder-mieterverein/

Die Mietrechtsschutzversicherung hilft vor Gericht

Die Mietrechtsschutzversicherung des Mieterbunds ist eine Prozesskosten-Versicherung, die Ihnen hilft Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen, wenn im Streitfall eine außergerichtliche Einigung scheitert. Sie können zum Beispiel unberechtigte Klagen Ihres Vermieters abweisen, ohne das hohe Kostenrisiko durch Anwalts- und Gerichtskosten alleine tragen zu müssen.

Als Mitglied des DMB Nürnberg und Umgebung e.V. haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung für mietrechtliche Streitigkeiten, sofern Sie sich für eine Mitgliedschaft mit eingeschlossenem Rechtsschutz entschieden haben.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG Gerichtskosten und gesetzliche Vergütungen Ihres Anwaltes (gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und der Rechtsschutzbedingungen (RBM)). Auch die Kosten für den Anwalt des Gegners werden übernommen, wenn Sie diese bezahlen müssen. Von Ihnen ist nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro je Versicherungsfall zu zahlen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vereinbarungen im Gruppenversicherungsvertrag, den der DMB Nürnberg und Umgebung e.V. mit dem Versicherer abgeschlossen hat:

  1. Versichert sind nur die Kosten für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ihrem Wohnmiet- oder Pachtverhältnis für die selbst bewohnte Wohnung in ihrer Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter. Hierunter fallen z. B nicht die Streitigkeiten zwischen Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden (etwa wegen Wohngeld). In Ausnahmefällen können auch die außergerichtlichen Kosten eines Anwalts, die beim Gegner entstanden sind, versichert sein. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Wohnung stehen, auch wenn diese erst nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neu von Ihnen angemietete Objekt beziehen und vor dem geplanten oder tatsächlichen Bezug eintreten.
    Für jeden Rechtsschutzfall übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG nach Abzug der Selbstbeteiligung von 150,00 € die Kosten bis zu einer max. Höhe von 20.000,00 € (Deckungssumme).
    Der Versicherungsschutz gilt nur für versicherte Miet- oder Pachtobjekte, die sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Rechtsschutz besteht, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt und ein Gericht dort gesetzlich zuständig ist.
  2. Nicht versichert sind Miet- oder Pachtobjekte, die Sie überwiegend gewerblich nutzen. Wird eine angemeldete Miet- oder Pachtsache teils zu versicherten, teils zu nicht versicherten Zwecken genutzt, besteht anteilig er Versicherungsschutz im Verhältnis der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Quadratmeterzahl zu der Quadratmeterzahl des Gesamtobjektes (einschließlich der im selben Vertrag gemieteten Garagen). Haben Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig verursacht, besteht kein Versicherungsschutz.
  3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft oder dem Zeitpunkt, in dem Sie den zusätzlichen Versicherungsschutz beantragt haben (Eingang beim DMB Nürnberg). Dieser wird der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG vom DMB Nürnberg und Umgebung e.V. gemeldet.
    Zu Beginn gilt eine dreimonatige Wartezeit. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Waren Sie schon über einen anderen Mieterverein rechtsschutzversichert und sind Sie direkt im Anschluss (ohne Versicherungslücke) zu uns gewechselt, wird auf eine Wartezeit verzichtet.
  4. Ist Ihre Mitgliedschaft im DMB Nürnberg und Umgebung e.V. beendet, endet auch der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt beim Tod eines Mitglieds.
    An dessen Stelle kann jedoch der/die Ehe-/Lebenspartner/in nachrücken. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt des Todes ein gemeinsamer Hausstand bestanden hat. Die Erben haben weiterhin Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, die sich auf das versicherte Mietobjekt beziehen, wenn es um die Abwicklung des Miet- oder Pachtvertrages aufgrund des Todesfalls geht.
  5. Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherte, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat bzw. begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen.
    Auslöser für den Versicherungsfall kann auch eine Willenserklärung sein, welche den späteren Rechtsverstoß zur Folge hat.
  6. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls und vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind Sie verpflichtet, sich - auch im eigenen Interesse – schnellstmöglich zur Beratung an den DMB Nürnberg und Umgebung e.V. zu wenden (Obliegenheit), der somit die Möglichkeit hat, durch Beratung, Schriftwechsel und/oder Verhandlungen die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Dadurch kann ein Gerichtsprozess vermieden werden. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss dies der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG sofort (unverzüglich) und schriftlich gemeldet werden. Maßnahmen, die Kosten auslösen (z. B. Erhebung einer Klage, Einlegung der Berufung) sind vorher mit dem Versicherer abzustimmen. Wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten, kann der Versicherer den Kostenschutz je nach Schwere des Verstoßes (Obliegenheitsverletzung) ganz oder teilweise ablehnen.
  7. Kosten aus gerichtlichen Vergleichen werden nur dann vollständig erstattet, wenn die Kostenregelung dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen in der Hauptsache entspricht. Der Versicherer trägt nicht die Kosten, die bei einer einvernehmlichen Regelung für Forderungen anfallen, die nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (rechtshängig) waren (sog. Mehrwert eines Vergleichs).
  8. Es besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche aus Vereinbarungen über eine Abfindung oder Vertragsstrafenversprechen. Dies gilt auch dann, wenn diese schon im Mietvertrag vereinbart worden sind.
  9. Klagen mehrere Mieter/Pächter/Personen, so ist die dadurch erhöhte Gebühr (sog. Erhöhungsgebühr gem. § 2 RVG VV-Nr. 1008) nicht versichert (Aktivklage). Werden mehrere Mieter/ Pächter/Personen verklagt, ist die dadurch erhöhte Gebühr versichert, wenn der/die weitere Beklagte der/die Ehe/eingetragene/r Lebenspartner/in ist und den Mietvertrag mitunterzeichnet hat oder ebenfalls Mitglied im DMB Nürnberg und Umgebung e.V. ist.
    Die Meldung des Schadenfalls muss über den DMB Nürnberg und Umgebung e.V. geschehen. Dieser prüft und bestätigt der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, ob eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat, ob der Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde, ob die Sache hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.
     
Rechtsschutz über das Wohnen hinaus

Doch was, wenn Sie rechtlichen Ärger am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder im privaten Bereich haben? Hier bietet Ihnen die DMB Rechtsschutz den passenden Schutz – individuell oder kombiniert. Damit Sie nicht auf Ihr Recht verzichten müssen.

 

Versicherer ist die
 

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323
50968 Köln

0221 37638 0

Gegenstand der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb einer Rechtsschutzversicherung. Sie steht unter der staatlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Anschrift: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn bzw. Postfach 12 53, 53002 Bonn.

Die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V.

Wenn private Risiken betroffen sind, können Sie das kostenlose außergerichtliche Verfahren zur Streitschlichtung in Anspruch nehmen. Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt:

Versicherungsombudsmann e. V.
Leipziger Straße 121
10117 Berlin

beschwerde(at)versicherungsombudsmann.de

0800 3696000
0800 3699000

Unabhängig von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Bitte beachten Sie, dass die Erläuterung und die Wiedergabe der Versicherungsbedingungen auf diesem Merkblatt nicht vollständig und die Wortwahl mit dem Vertragstext nicht identisch sein kann.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG oder den DMB Nürnberg und Umgebung e.V.