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Strom vom Balkon – Erleichterter Einsatz von Balkonsolaranlagen für Mieter:innen
Bundestag gibt Weg frei für Steckersolaranlagen auf dem Balkon von Mieter*innen
Die Nutzung von Steckersolaranlagen, den sogenannten Balkonkraftwerken, soll für Mieter:innen vereinfacht werden, wie der Bundestag beschlossen hat. Mit dem neuen Gesetz müssen Vermieter:innen zukünftig den Einsatz solcher Anlagen grundsätzlich genehmigen, da diese nun in den Katalog der „privilegierten Maßnahmen“ aufgenommen wurden. Bisher konnte die Installation einer Solaranlage auf dem Balkon ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Vermieter:innen behalten jedoch weiterhin ein Mitspracherecht bezüglich der Anbringung der Anlagen und können auch verlangen, dass diese bei Auszug zurückgebaut werden. Dies betrifft ebenfalls eventuelle Außensteckdosen, die von Mietenden installiert wurden. Der Deutsche Mieterbund rät dazu, vorab schriftliche Vereinbarungen mit Vermieter:innen zu treffen, um Klarheit über den Verbleib der Anlage nach Vertragsende zu schaffen.
Das neue Gesetz ist Teil des sogenannten „Solarpakets“ und ergänzt bereits bestehende Erleichterungen, wie die vereinfachte Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die seit dem 1. April 2024 gilt. Zudem ist nun auch die Nutzung einer normalen Steckdose für diese Anlagen erlaubt.