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TV-Versorgung in Mietwohnungen - Qual der Wahl

Ab Mitte des Jahres haben Mieter die Möglichkeit, frei zu entscheiden, wie sie ihren Fernsehempfang gestalten möchten, da sie nicht mehr pauschal über die Betriebskosten für den Kabelanschluss zahlen müssen.

Bis zum Ende der Übergangsfrist Ende Juni 2024 werden viele Vermieter ihre Mieter kontaktieren, um über die neuen Regeln in Bezug auf den TV-Empfang zu informieren. Mit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs dürfen Vermieter die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr automatisch über die Betriebskosten abrechnen.
Gunther Geiler, Geschäftsführer des DMB Nürnberg, betrachtet die Änderung positiv und sieht mehr Vorteile als Nachteile für die Mieter: „Wir gehen davon aus, dass eventuelle zusätzliche Kosten für die Mieter überschaubar bleiben“.
Einige Mieter könnten jedoch höhere Kosten befürchten, insbesondere wenn ihre Vermieter günstige langfristige Verträge mit den Kabelnetzbetreibern abgeschlossen haben. Die Verbraucherzentrale geht jedoch davon aus, dass die Erhöhung maximal zwei bis drei Euro pro Monat betragen wird.
Die Möglichkeit, nicht mehr automatisch die Kabelkosten tragen zu müssen, ist besonders positiv für Mieter, die stattdessen über das Internet fernsehen möchten. Mieter können weiterhin einen Kabelanschluss nutzen, müssen jedoch in der Regel einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließen. Alternativ dazu stehen IPTV (Fernsehen über das Internet oder Streaming), Satellitenfernsehen (wobei Mieter eine Genehmigung des Vermieters benötigen, um eine Satellitenschüssel zu installieren) und DVB-T2 HD (Fernsehen über Antenne, wobei die gleichen Regeln wie für Satellitenschüsseln gelten).
Es ist wichtig, dass Mieter sich bereits im Voraus darüber im Klaren werden, wie sie zukünftig fernsehen möchten. 

Bild mit Hand, die Kabelstecker wechselt
Foto: Adobe Stock: yunava1