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Verbraucher Tipp - Betriebskosten: Rauchwarnmeldermiete sind Vermieterkosten!

Fast alle Mieter finden auf ihrer Jahresabrechnung die Position “Rauchwarnmelder”. Auch Kosten der Anmietung für solche Geräte sind meist darin enthalten.

 

Ein aktuelles Urteil des BGH stellt klar: Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind Vermieterkosten. Sie dürfen nicht auf Mieter übergewälzt werden (BGH VIII ZR 379/20). “Gut, dass der Bundesgerichtshof hier endlich für Klarheit gesorgt hat – und noch besser, dass er die in der Frage der Rauchwarnmelder-Kosten unsere Auffassung bestätigt und Mieter entlastet”, freut sich Hans Christoph Päch, 1. Vorsitzender des DMB Nürnberg. Es geht um 20 bis knapp 40 Euro. Eine Kleinigkeit? Nicht für den DMB Nürnberg. Denn die Kosten fallen jährlich an. So klein das Problem im Einzelnen scheint, so groß ist es in seiner flächendeckenden Gesamtschau, denn ein ausgesprochen großer Teil der Mieter dürfte betroffen sein. Mitt e Mai 2022 hatte der BGH die Streitigkeit über eine besondere Betriebskostenposition entschieden. Rauchwarnmelder sind seit Jahren Pflicht. Ebenso alt ist der Streit um die Frage, wer die Kosten dafür trägt. Denn neben den – meist umlagefähigen - Kosten für die Wartung der Geräte können weitere Kosten hinzukommen. 

Dann nämlich, wenn der Vermieter die Geräte nicht auf eigene Kosten gekauft hat, sondern anmietet und dann die laufende Miete für die Geräte über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter durchreicht. Die Rechtsprechung war bisher uneinheitlich “Zwei Landgerichte und über Jahre hinweg zwei entgegengesetzte Meinungen – das können Sie Mietern kaum vermitteln”, so fasst Päch die bisherige Rechtslage zusammen und empfiehlt:

So nicht bereits geschehen, sollen Mieter ihre Betriebskostenabrechnungen schnellstmöglich prüfen lassen und schriftlich Widerspruch einlegen. Zu Unrecht berechnete Beträge können nämlich zurückgefordert werden. Aber es gilt eine Frist: nach Erhalt der Abrechnung haben Mieter nur ein Jahr Zeit, Kritik vorzubringen. Schnelles Handeln ist also geboten, will man die meist 20 bis 30 Euro auch für die letzte Abrechnung zurückfordern.