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Mieterbund Nürnberg und Umgebung e.V.

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DMB Nürnberg warnt vor Abbau von Personalstellen beim Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung

Stadt droht wichtiges Instrument gegen Wohnraummangel zu schwächen – Einsparungen wären „teuer erkauft“

Der Deutsche Mieterbund (DMB) Nürnberg warnt eindringlich vor der geplanten Streichung der verbliebenen Personalstellen für den Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung. Die Satzung untersagt es, Wohnungen dauerhaft leerstehen zu lassen oder zu anderen Zwecken als zum Wohnen zu verwenden. Ohne Personal, das die Satzung umsetzt, wäre sie faktisch wirkungslos.

Die Streichung steht offenbar bei der kommenden Haushaltsdebatte im November zur Diskussion. Sie stünde nach Einschätzung des Mieterbundes Nürnberg im klaren Widerspruch zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt und würde langfristig zu deutlich höheren Kosten führen.

„Die Zweckentfremdungsverbotssatzung ist ein nachweislich wirksames und wirtschaftlich hoch effizientes Instrument zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums“, erklärt Gunther Geiler, Geschäftsführer des DMB Nürnberg. „Wer hier Personal einspart, spart an der falschen Stelle – und gefährdet jährlich viele Wohnungen, die dem Markt sonst wieder zur Verfügung stehen könnten.“

Nach Angaben der Stadt konnten bis Ende 2024 insgesamt 382 zweckentfremdete Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden[1] - Wohnraum im Gegenwert von rund 100 Millionen Euro – „geschaffen“, ohne Neubaukosten, ohne Fördergelder.

Im September 2023 hatte der damalige Wirtschaftsreferent Dr Michael Fraas den Erfolg der Satzung in Zahlen beschrieben: „Seit Inkrafttreten der Satzung im Jahr 2019 konnten 221 Wohnungen nach Zweckentfremdung wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden. Die Herstellungskosten dieser Flächen würden im geförderten Wohnungsbau rund 53,3 Millionen Euro betragen.“[2]

(=240.000 € pro Wohnung x rd. 400 Wohnungen = rd.100.000.000 €)

„Jede einzelne Personalstelle im Vollzug spart der Stadt Millionenbeträge, weil sie Wohnungen zurückgewinnt, deren Neubau als geförderte Wohnung um ein Vielfaches teurer wäre“, so Geiler weiter.

Der DMB Nürnberg verweist zudem auf die sozialen Folgen eines Personalabbaus bei der Verfolgung von Zweckentfremdungen: Wenn weniger bestehende, günstige Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen verfügbar wären, müssten viele auf teurere Wohnungen ausweichen – mit entsprechend höheren kommunalen Kosten für Unterkunft und Wohnen.

Zudem ist vor dem Hintergrund der aktuell leeren Fördertöpfe fraglich, wann der geförderte Wohnungsbau wieder im bisherigen Umfang stattfinden kann. Umso wichtiger ist es, den bestehenden günstigen Wohnraum auch zu nutzen.

„Gerade in Zeiten knapper Kassen ist es kurzsichtig, ein funktionierendes und günstiges Instrument aufzugeben“, betont Geiler. „Das wäre nicht nur wohnungspolitisch ein Rückschritt, sondern auch ein fatales Signal an die Menschen, die ohnehin unter steigenden Mieten leiden.“

Der DMB appelliert daher an den Nürnberger Stadtrat und die Verwaltung, die Stellen keinesfalls zu streichen, sondern stattdessen perspektivisch eine dauerhafte personelle Absicherung und Aufstockung zu beschließen.

„Die Zweckentfremdungsverbotssatzung schützt nicht abstrakte Zahlen, sondern reale Menschen mit realen Wohnungsproblemen“, so Geiler abschließend. „Wenn Nürnberg ernsthaft bezahlbaren Wohnraum sichern will, darf es dieses erfolgreiche Instrument nicht schwächen.“

 


[1]https://www.nuernberg.de/imperia/md/wohnen/dokumente/wohnungsbericht_2024.pdf - S. 25

[2]https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/pm_7719.htm

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