Aktuelles aus der Politik
Abschlussbericht zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen
Die Expertenkommission zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen in Berlin hält Vergesellschaftung für durch das Grundgesetz gedeckt, mit der Landesverfassung vereinbar und grundsätzlich für möglich.
Laut Abschlussbericht hat das Land Berlin die Kompetenz zur gesetzlichen Regelung einer Vergesellschaftung von in Berlin gelegenen Immobilienbeständen großer Wohnungsunternehmen.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die mit einem erfolgreichem Volksentscheid die Diskussion um die Vergesellschaftung initiert hatte, forderte die Landesregierung auf, die Arbeit der Expert:innen und den Abschlussbericht der Kommission zu respektieren und jetzt ein Vergesellschaftungsgesetz zu schreiben, in dem ganz konkret drin steht, wann und wie die Immobilienkonzerne enteignet werden.
„Das ist ein historischer Tag. Wir haben von der Kommission ein Ergebnis mit zukunftsweisender Wirkung erhalten – ein klarer Auftrag an den Senat, ein Vergesellschaftungsgesetz und kein bloßes Rahmengesetz zu erarbeiten“, begrüßte auch Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, den Abschlussbericht.
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Foto: Montecruz Foto