Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Unsere Arbeitsfelder

An diesen Themen arbeitet der Mieterbund Nürnberg - vor Ort und überregional.

Aktuelles aus der Politik

|   Politische Themen

Neues Grundsteuergesetz in Bayern – Wohnen darf nicht teurer werden!

„Wir müssen ausschließen können, dass Mieter mit einer neuen Grundsteuer mehr bezahlen als bisher“, so Gunther Geiler, Geschäftsführer des DMB Nürnberg und Umgebung e.V.. Der DMB Nürnberg fordert daher die Stadträte in Nürnberg, Erlangen und Schwabach auf, die Auswirkungen des neuen Grundsteuergesetzes konkret in ihren Städten untersuchen zu lassen.

Ende 2021 trat das neue bayerische Grundsteuergesetz in Kraft. Die Neuregelung war nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig beurteilt hatte. Die Reform hat finanzielle Folgen sowohl für Hausbesitzer, als auch für Mieter. Ob die Folgen für Mieter überwiegend vor- oder nachteilig sind, ist bisher unklar.

Besorgt stimmt den DMB Nürnberg ein Medienbericht vom Dezember des vergangenen Jahres. Vor allem Altbau würde demnach ab 2025 teurer, das hielte der Kämmerer der Stadt München für wahrscheinlich. Pro Wohnung durchschnittlich 166 Euro mehr – so würde sich die Steuer für ein im Bericht beispielhaft genanntes 10-Parteien-Mietshaus erhöhen. Unbebaute Grundstücke indes würden günstiger.

„Wenn das keine Einzelfälle sind, müssen alle verantwortlichen Stellen die Regelungen nachjustieren“, so Gunther Geiler, der auch auf einen anderen Aspekt der beigefügten Berichterstattung hinwies: „Eine Mehrbelastung weniger vermögender Bewohner von derzeit noch günstigen Wohnungen würde sozialen Sprengstoff bergen. Solche Folgen müssen unbedingt ausgeschlossen werden“, so Geiler

Um verlässliche Angaben zu erhalten, hat der Mieterbund Nürnberg und Umgebung e.V. eine Anfrage an die Stadtratsfraktionen gerichtet. Das Ziel: die Stadtverwaltungen sollen die Veränderungen durch die Neuregelung ermitteln und Erkenntnisse gewinnen, ob sich Mehrbelastungen ergeben.

Denn nach wie vor kann die Grundsteuer nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Der Deutsche Mieterbund stellte sich bereits im Jahr 2019 hinter die Pläne der SPD, Grünen und Linken, die Umlage der Grundsteuer auf die Mietnebenkosten zu untersagen.