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Mieterhöhungsspirale stoppen, Verdrängung verhindern

Mieterhöhungsspirale stoppen, Verdrängung verhindern

DMB Bayern fordert den Freistaat auf, Kommunen bessere Steuerungsmöglichkeiten auf ihrem Wohnungsmarkt zu geben. Einen aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf bewertet der DMB Nürnberg als „Verlängerung einer Mogelpackung“ und setzt sich mit dem DMB Bayern für eine Verbesserung ein.

Noch knapp sechs Wochen, dann läuft – zum 31.12.2025 – ein Landesgesetz aus, mit dem Kommunen die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen untersagen können. Die Folgen solcher Umwandlungen beschreibt die bayerische Staatsregierung mit diesen Worten: „Gerade private Investoren und gewerbliche Immobilieneigentümer wandeln häufig Wohnungen in Gebäuden, die aus mehreren Wohneinheiten bestehen und größtenteils vermietet sind, in Wohnungseigentum um und veräußern diese Wohnungen nach einer aufwertenden Modernisierung gewinnbringend an Einzelerwerber. Dies führt im Ergebnis zu einer Verringerung des Angebots an bezahlbaren Mietwohnungen auf dem Wohnungsmarkt. Zudem können Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen eine Änderung der Eigentümerstruktur und dadurch eine Verdrängungsgefahr für die angestammten Mieterinnen und Mieter bewirken.“
Das nun auslaufende Gesetz, mit dem dies vorgeblich verhindert werden sollte, steht nun zur Verlängerung an. In seiner geplanten Form hat es - wie bisher auch - einen entscheidenden Nachteil: es hat so viele Ausnahmen, dass es in Nürnberg wirkungslos ist. Unterbinden kann die Stadt Umwandlungen nämlich nur bei Häusern mit mehr als 10 Wohnungen. Das sind in Nürnberg aber wenige. Die meisten umgewandelten Häuser haben nicht mehr als zehn Wohnungen – Eigentümer können Sie nach wie vor ohne Erlaubnis der Stadt in Eigentumswohnungen umwandeln. Die städtischen Daten zeigen deswegen: die Zahl der Umwandlungen hat sich nach Einführung des Gesetzes nicht verringert. Im Gegenteil: sie ist sogar gestiegen.
Der DMB Bayern und der DMB Nürnberg fordern deswegen, das Gesetz nicht nur zu verlängern, sondern auch so zu verbessern, dass schon Gebäude mit mehr als drei Wohnungen unter seinen Schutz fallen.

Gesetzesentwurf