Zweckentfremdungsverbot: Wohnraum schützen – jetzt klar geregelt
Die Stadt Erlangen hat die Zweckentfremdungsverbotssatzung neu aufgelegt
Zweckentfremdungsverbot: Wohnraum schützen – jetzt klar geregelt
Die Stadt Erlangen hat die Zweckentfremdungsverbotssatzung neu aufgelegt. Sie legt fest: Wer Wohnraum anders nutzen möchte – etwa als Büro, Ferienwohnung oder Lagerfläche – braucht dafür künftig eine Genehmigung.
Das Ziel: Wohnraum erhalten und zweckentfremdete Wohnungen wieder dem Markt zuführen. Denn die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt. Besonders bezahlbare Wohnungen sind knapp, bestätigt die Stadt in der Begründung der neugefassten Verordnung. Und viele Menschen finden kaum noch geeigneten Wohnraum in Erlangen. „Wir begrüßen es, dass die bisher bestehende Regelung nun nach kurzer Pause wieder in Kraft ist. Erlangen erkennt damit an, dass es alle Mittel braucht, bestehende Wohnungen auch als Wohnungen zu nutzen. Ein weiteres Argument, die Wohnungen im Klinikviertel zu schützen und beim Bürgerbegehren mit „Ja“ zu stimmen“, kommentiert Gunther Geiler vom DMB Nürnberg die erneuerte Regelung.
www.erlangen.de/zweckentfremdung
Die neue Satzung wurde am 22. Mai 2025 im Amtsblatt „Die amtlichen Seiten“ veröffentlicht. Alle Ausgaben finden Sie unter: