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Ab 2022 neu: Wohnkosten für Hartz-IV-Beziehende
Knapp zwei Jahre ist es her, dass die Stadt Nürnberg die aktuell geltenden „Richtwerte“ festlegte. So werden die Beträge bezeichnet, bis zu denen Unterkunftskosten von gut 20.000 Haushalten als Beziehern öffentlicher Unterstützungsleistungen wie „Hartz IV“ übernommen werden. Die ab Januar 2021 erhöhten Werte wurden kürzlich im Sozialausschuss des Nürnberger Stadtrats vorgestellt.
Die Anpassungen fallen dabei sehr unterschiedlich aus: Zukünftig werden für Wohnungen bis 50 qm knapp 5 % mehr an Kosten übernommen, gut 6 % sind es für 2-Personen-Haushalte mit Wohnungen bis 65 qm. Wer mit drei Personen eine Wohnung mit 75 qm bewohnt, bekommt 11 % mehr erstattet. Bedürftige Familien indes mit 4 oder gar 5 Köpfen, die in größeren Wohnungen leben, müssen auch 2022 mit den bisher erstatten Kosten klarkommen.
Grundlage der Neufestsetzung ist ein „schlüssiges Konzept“, welches den Nürnberger Mietmarkt auch auf Basis der Mietspiegeldaten analysiert. 30 Prozent der angebotenen Wohnungen sollen mit den neuen Werten finanzierbar sein, das ergäbe sich auch aus den in die Berechnung einbezogenen Mietdaten.
Bedenken äußerte bei der Vorstellung des Konzepts Linken-Stadtrat Titus Schüller. Nur ein sehr kleiner Teil der aktuell angebotenen Wohnungen sei zu den zukünftigen Preisen zu finden, außerdem rage Nürnberg derzeit in einem Bereich negativ über den bayerischen Durchschnitt hinaus: bei der Frage nämlich, wie viel Geld die Leistungsbezieher aus eigener Tasche auf die erstatteten Kosten drauflegen müssten.
„Wir wünschen uns und allen Unterstützten, dass die neuen Zahlungen ausreichen. Als Anwalt sehe ich indes regelmäßig, dass es Leistungsbeziehern ausgesprochen schwer fällt, nach einer Kündigung überhaupt eine Wohnung zu den Bedingungen zu finden – geschweige denn innerhalb der normalen Räumungsfrist“, so der Vorsitzende des DMB Nürnberg Hans-Christoph Päch, der hofft, dass die Stadt Nürnberg engmaschig abgleicht, ob die erstatteten Kosten tatsächlich die erhoffte Wohnraumversorgung sicherstellen können. „Sinnvoll wäre es auch, bei der Ermittlung angemessener Kosten auf die Erfahrungen von Interessensverbänden wie DMB, Erwerbslosenausschuss und selbstverständlich auch Haus und Grund zurückzugreifen. Warum sowohl SPD, wie auch Grüne und CSU einen entsprechenden Antrag der LINKEN abgelehnt haben, erschließt sich mir nicht.“